Direktservice — ohne Vermittler

Legalisation von Dokumenten für die Europäische Union

Georgien ist Vertragspartei der Haager Konvention von 1961, sodass georgische Dokumente mit Apostille in allen EU-Ländern anerkannt werden, ohne zusätzliche Legalisation.

EU-Länder, die die Apostille akzeptieren

Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, die Niederlande, Polen, Österreich, Tschechien, Griechenland und alle anderen EU-Mitgliedstaaten erkennen die georgische Apostille an.

Was ist für die Anerkennung in der EU erforderlich?

  • Eine Apostille des Justizministeriums Georgiens auf dem Dokument
  • Eine notariell beglaubigte Übersetzung des Dokuments in die Sprache des Empfängerlandes

Wir helfen bei

der Apostille sowie der notariell beglaubigten Übersetzung ins Deutsche, Französische, Spanische, Italienische und in andere EU-Sprachen.

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