Georgien ist Vertragspartei der Haager Konvention von 1961, sodass georgische Dokumente mit Apostille in allen EU-Ländern anerkannt werden, ohne zusätzliche Legalisation.
EU-Länder, die die Apostille akzeptieren
Deutschland, Frankreich, Spanien, Italien, die Niederlande, Polen, Österreich, Tschechien, Griechenland und alle anderen EU-Mitgliedstaaten erkennen die georgische Apostille an.
Was ist für die Anerkennung in der EU erforderlich?
- Eine Apostille des Justizministeriums Georgiens auf dem Dokument
- Eine notariell beglaubigte Übersetzung des Dokuments in die Sprache des Empfängerlandes
Wir helfen bei
der Apostille sowie der notariell beglaubigten Übersetzung ins Deutsche, Französische, Spanische, Italienische und in andere EU-Sprachen.