Einige Länder sind keine Vertragsparteien der Haager Konvention und erkennen die Apostille nicht an. In diesem Fall ist eine konsularische Legalisation erforderlich — ein komplexeres, aber ebenso wirksames Verfahren.
Etappen der konsularischen Legalisation
- Notarielle Beglaubigung des Dokuments
- Apostille oder Stempel des Justizministeriums Georgiens
- Beglaubigung beim Außenministerium Georgiens
- Legalisation im Konsulat des Bestimmungslandes
Länder, die eine Legalisation erfordern
China, die VAE, Saudi-Arabien sowie viele Länder im Nahen Osten und in Afrika. Wir beraten Sie zu jedem Land individuell.
Wir kennen die Anforderungen der Konsulate und begleiten den gesamten Prozess von Anfang bis Ende.